Vor CETA-Abstimmung im Bundesrat: Andere Staaten warten auf EuGH

Plattform Anders Handeln an Bundesräte: „Ratifikation wäre voreilig“ / Studie zeigt, was Sonderklagerechte in der Praxis anrichten

Vor der morgigen CETA-Abstimmung im Bundesrat appelliert die Plattform Anders Handeln in einem Brief an die Bundesräte, CETA nicht voreilig zu ratifizieren. Gegenwärtig prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob das in CETA enthaltene Investor-Court-System (ICS) dem EU-Recht widerspricht. Beim gestrigen ersten Hearing dazu zeigt sich der EuGH sehr informiert und kritisch gegenüber dem ICS, das Urteil könnte bereits Ende 2018 fallen. Ein Beschluss zum aktuellen Zeitpunkt ist daher voreilig, so die Plattform.

Andere Länder gehen mit gutem Beispiel voran

Die niederländische Regierung hat bereits bekräftigt, dass sie CETA nicht vor Vorliegen eines EuGH-Entscheids endgültig ratifizieren wird. Die deutschen RegierungsvertreterInnen sprachen sich zuletzt am 14. Juni klar gegen eine überhastete Ratifizierung und für ein Abwarten der Rechtsprüfung durch den deutschen Verfassungsgerichtshof und den EuGH aus.

Neben dem nicht ausreichenden Schutz von ArbeitnehmerInnenrechten, Umweltrechten und der öffentlichen Daseinsvorsorge sieht die Plattform auch mit dem Achmea-Urteil des EuGH Anfang März 2018 die Kritik an CETA und dem Investor-Staats-Schiedsverfahren aus demokratiepolitischer und rechtsstaatlicher Perspektive bestätigt. Der EuGH hatte dabei entschieden, dass bestehende Sonderklagerechte zwischen EU-Staaten nicht mit EU-Recht vereinbar sind.

Energiecharta-Vertrag zeigt, was Sonderklagerechte in der Praxis anrichten

Was Sonderklagerechte wie CETA in der Praxis anrichten, zeigt eine neue Studie zum sogenannten Energiecharta-Vertrag. Er trat vor zwei Jahrzehnten ohne nennenswerte öffentliche Diskussion in Kraft: Der Vertrag verleiht Konzernen enorme Macht über unsere Energiewirtschaft, einschließlich der Möglichkeit, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen und dadurch die Energiewende von klimaschädlichen fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien zu blockieren. Verklagt werden unter anderem Deutschland wegen des Atomausstiegs, Italien wegen des Verbots von Ölbohrungen oder Bulgarien wegen der Deckelung der Energiepreise. In Summe sind Klagen von 35 Milliarden Dollar ausständig.

„Vor diesem Hintergrund wäre es mehr als geboten, bis zum Vorliegen aller in Aussicht gestellten Änderungen und Nachverhandlungen, der Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen in Österreich und des entscheidenden EuGH-Urteils zu CETA das Abkommen vorerst nicht zu unterschreiben“, so die Plattform im Brief an die Bundesräte.