Sonderklagerechte von Konzernen – Alles beim Alten?

Neben dem Aus der TTIP 1.0 -Verhandlungen hatte unser großer zivilgesellschaftlicher Druck auf die EU-Staaten noch einen weiteren Effekt: die Sonderklagerechte von Konzernen (ISDS) wurden als so gefährlich eingestuft, dass Reformprozesse angedacht werden.

Vom 20.-24.01.2020 hat die schon sechste Runde von Gesprächen der eingesetzten Arbeitsgruppe der UNCITRAL (UN-Kommission für Handelsrecht) stattgefunden. Anstatt jedoch ernsthaft über die grundlegenden Probleme der Sonderklagerechte von Konzernen zu sprechen, wurde dort nur über kleine Zusatz Institutionen gesprochen und keine tatsächlichen Alternativen gesprochen.

Der Prozess gestaltet sich unter anderem deswegen so schwierig, weil progressive Vorschläge nicht ernsthaft gehört werden. Südafrika zum Beispiel hat selbstständig alle Investitionsabkommen mit Sonderklagerechten aufgekündigt und einen eigenen „Investment Protection Act“ eingeführt, der zwar ausländische Investitionen schützt, aber den eigenen politischen Handlungsspielraum nicht gleichzeitig untergräbt. Die Vorschläge Südafrikas, welche diese Gespräche auch mit den Verhandlungen zu mehr Verantwortung entlang globaler Lieferketten mit dem sogenannten UN-Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechten zusammen bringen möchten, finden kaum Gehör.

Auf der anderen Seite stehen Länder wie Japan, die vom aktuellen Zustand derart profitieren, dass sie alles so belassen möchten wie es ist. Dem letzten Lager gehören die EU, Kanada und z.B. auch Mauritius an – sie wünschen sich eine Reform, die ein permanentes Schiedssystem mit transparenteren Verfahren bedeuten würde. Das steht im Widerspruch zu den fortschrittlicheren Vorschlägen, die in der Existenz von Sonderklagerechten vor Konzernen – egal ob vor privaten Schiedsgerichten oder einem gemeinsamen permanenten – ein Problem sehen.

Ein Ende dieser Debatte ist also nicht in Sicht – und von dieser Arbeitsgruppe sind im Moment keine vielversprechenden Alternativen zu den Sonderklagerechten der Konzerne zu erwarten. Die nächste Verhandlungsrunde wird im Frühling in New York stattfinden.

Das Beispiel Südafrikas zeigt jedoch, dass Alternativen möglich sind. Deswegen werden wir weiterhin den Druck auf die (zukünftige) österreichische Regierung und die EU-Organe halten,