Energiecharta-Vertrag Austritt zum Greifen Nahe

„Der überarbeitete Energiecharta-Vertrag ist nicht mit den Pariser Klimazielen vereinbar“ – mit diesen Worten kündigten die Niederlande ihren Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT) an. Das war im vergangenen Herbst -seitdem haben sich mehrere Länder angeschlossen, darunter Frankreich und Deutschland. Die Überarbeitung ist damit politisch gescheitert. Die einzig logische Schlussfolgerung lautet: kollektiver Ausstieg!

Der Vertrag, der kurz nach dem Fall der Sowjetunion abgeschlossen wurde, sollte private Investitionen in den Energiesektor erleichtern. Doch anstatt die Energieversorgung öffentlich und an den Bedürfnissen von Menschen orientiert zu gestalten, führte der Energiecharta-Vertrag zu Klagen von ausländischen Konzernen gegen Klimaschutzmaßnahmen.

Konzernklagen gegen den Klimaschutz

Beispielsweise verklagte der britische Konzern Rockhopper Italien für den Stopp von Ölbohrungen in der Adria, der schwedische Konzern Vattenfall klagte Deutschland für den Atomausstieg und der deutsche Konzern RWE wollte die Niederlande für den Ausstieg aus der Kohleverstromung klagen. Bulgarien wurde gar geklagt, weil es Regeln für leistbare Energie einführen wollte.

Seit Jahren verhandelt die EU nun um eine Überarbeitung des Vertrags im Sinne des Klimaschutzes.

Diese Überarbeitung ist gescheitert.

Auch der überarbeitete Vertrag schützt fossile Energie weit über den Zeitraum des fossilen phase-outs hinaus. So werden fossile Brennstoffe außerhalb der EU weiterhin auf unbestimmte Zeit geschützt. In der EU wurde die Schutzzeit zwar von 10 auf 20 Jahren heruntergesetzt – dies gilt jedoch ab dem Moment der Ratifizierung des neuen Vertrags. Dieser hat beim letzten Mal 12 Jahre gedauert! Wenn wir also bis 2030 aus Kohle, bis 2035 aus Gas und bis 2040 aus Öl aussteigen sollen, ist das mit dem alten wie dem neuen Vertrag unmöglich.

Auch die Inklusion von weitere Energienträger ist kein Schutz fürs Klima!

Die Ausdehnung des Vertrags auf weitere Energieträger bedeutet nur eins: ausländischen Konzernen werden noch mehr Möglichkeiten geboten, Staaten auf Änderungen zu verklagen. In Spanien haben sich beispielsweise in den letzten Jahren über 60 Klagen gehäuft, gerade auch zu Erneuerbaren Energien. Das schränkt den Handlungsspielraum, den Staaten in der Gestaltung der Energiewende haben, unnötig ein!

Auch für die Anti-Teuerungspolitik ist der Vertrag gefährlich

Klagen von ausländischen Konzernen können jedoch nicht nur gegen Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden, sondern auch gegen andere staatliche Maßnahmen wie Übergewinnsteuern oder Preisdeckel. Gerade in Zeiten der massiven fossilen Inflation und Teuerung, dürfen Demokratien sich hier nicht ihren Handlungsspielraum einschränken lassen indem sie weiterhin in Verträgen bleiben, die es Konzernen ermöglichen gegen solche Maßnahmen zu klagen!

Deswegen lautet die einzig logische Konsequenz: kollektiver Ausstieg der EU!

Nun da zahlreiche Länder angekündigt haben, aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigen zu wollen, ist es höchste Zeit für die EU-Kommission den kollektiven Ausstieg einzuleiten!

Am 18. November ist die Abstimmung zur Modernisierung gescheitert. Damit kann die EU bei der ECT Konferenz am 22.11. dem neuen Vorschlag nicht zustimmen. Wir sagen, die einzige Antwort darauf lautet: die EU-Kommission muss einen Vorschlag zum kollektiven Ausstieg vorlegen!

Die EU Kommisison hat nun 3 Ausstiegs-Szenarien vorgeschlagen. Wir bleiben dabei: nur ein kollektiver Ausstieg ist ein effektiver Ausstieg! Ende April findet die nächste Konferenz der ECT Mitgliedsländer statt. Bis dahin muss Österreich eine Entscheidung getroffen haben.

Hintergründe zur Unvereinbarkeit des überarbeiteten Vertrags mit den Pariser Klimazielen: [ddownload id=“7090″]