5 Gründe gegen ISDS

Fünf Gründe gegen Sonderklagerechte für Konzerne

ISDS (Investor to State Dispute Settlement) und ICS (Investor-Court-System) stehen für ein und dasselbe: Sonderklagerechte und eine private Paralleljustiz für Konzerne. Hinter diesen Abkürzungen stehen dieselben Sonderrechte. Sie unterscheiden sich lediglich in der Ausgestaltung und Abwicklung des Verfahrens. Sonderklagerechte wurden bereits in einer Reihe von Handelsabkommen wie z. B. CETA festgeschrieben. Die EU strebt an, diese in vielen weiteren Abkommen zu verankern. Darüber hinaus versucht die EU mit der Einrichtung eines internationalen Schiedsgerichtshofs für Konzernklagen die Diskussion über die rechtliche Grundlage dieser Paralleljustiz zu verhindern. Wir lehnen dieses System ab. Hier die fünf wichtigsten Gründe, warum wir NEIN dazu sagen:

1. Paralleljustiz: Mehr Rechte für einige wenige, keine Pflichten für Konzerne

Das Schiedsgerichtssystem zwischen Investoren und Staaten erlaubt Konzernen vor einem privaten Schiedsgericht Schadenersatz einzuklagen. Damit verletzt dieses System den Grundsatz der “Gleichheit vor dem Gesetz”. Es bevorzugt ‘ausländische’ Investoren gegenüber einheimischen Unternehmen, BürgerInnen und Gemeinden, welche keinen Zugang zu diesem parallelen Rechtssystem haben, das außergerichtliche Eigentumsschutzrechte einräumt. Der Prozess ist einseitig: Nur Unternehmen können Regierungen verklagen.

2. Profitentgang als Klagegrund für Investoren

Sonderklagerechte erlauben es Konzernen Staaten zu verklagen, wenn sie sich durch neue Gesetze und Regulierungen ungerecht behandelt und indirekt enteignet sehen. Dabei klagen Konzerne auch immer wieder zukünftige entgangene Gewinne infolge von Maßnahmen für Umwelt- und KonsumentInnenschutz oder höhere Sozialstandards ein.

3. Mit der Ausweitung von Sonderklagrechten können immer mehr Konzerne Staaten verklagen

Die Zahl der Konzerne, die Staaten verklagen können, wächst mit jedem weiteren Abkommen, das die EU abschließt. Falls alle Parlamente der EU-Mitgliedsländer CETA ratifizieren, würden nicht nur kanadische Konzerne EU- oder nationale Gesetze der Mitgliedsländer klagen können, auch die kanadischen Tochterunternehmen von US-Konzernen hätten mit einem Schlag diese Möglichkeit. Zudem will die EU u. a. mit Japan, Mexico, dem Mercosur und China Abkommen abschließen, die Sonderklagerechte enthalten.

4. Sonderklagerechte beschränken die Demokratie

Oft reicht allein die Drohung einer Klage, um Regierungen oder Parlamente davon abzuhalten, neue Gesetze im Interesse von Mensch und Natur zu beschließen oder um diese Gesetze zu verwässern. Sonderklagerechte führen so zum „Regulatory Chill-Effect“. Sie sind zutiefst undemokratisch.

5. Steuergeld der BürgerInnen für Konzerne statt für den Sozialstaat

Sonderklagerechte ermöglichen es Konzernen ihr Investitionsrisiko auf die Gesellschaft abzuwälzen. So können z. B. Verbote von Chemikalien, die Mensch und Natur schützen, Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Die bis dato höchste bekannte Entschädigung, 2,3 Mrd. US$, wurde der US Ölfirma Occidental Petroleum in einem Verfahren gegen Ecuador zugesprochen (für die Aufkündigung einer Ölproduktionsstätte in Amazonien). Statt Investitionen in Bildung, Pflege oder günstige Wohnungen, fließt Steuergeld zu Konzernen.

Wir brauchen verbindliche Regeln für Konzerne statt einer Paralleljustiz für Konzerne

 

Sonderklagerechte braucht es weder aus ökonomischer noch aus rechtlicher Sicht – auch nicht mit den Ländern des globalen Südens. Was es dagegen braucht, sind Unterstützung für die Stärkung nationaler Rechtssysteme und verbindliche Regeln für Konzerne auf UN-Ebene, mit denen Menschenrechte durchsetzbar werden. Allfällige Investitionsabkommen müssen so gestaltet sein, dass sie sich ausschließlich auf Diskriminierung und auf tatsächliche Enteignung beziehen. Zuerst müssen nationale Rechtsmittel ausgeschöpft werden, bevor ein internationales Schiedsgericht angerufen werden kann.