5 Gründe für gute Arbeit für alle

Fünf Gründe für gute Arbeit für alle überall

Während Konzerne in Handelsabkommen Sonderklagerechte zur Durchsetzung ihrer Profitinteressen erhalten, sind Arbeitsrechte und ihr Schutz nachrangig und zahnlos. Wir wollen Arbeits- und Sozialstandards ausbauen, statt sie im Teufelskreis der Standortkonkurrenz immer weiter auszuhöhlen. Egal, wo produziert wird: Die bestmöglichen Arbeits- und Umweltstandards sind das Ziel, nicht der maximale Profit. Grundrechte und regionale Wirtschaftsentwicklung, Beschäftigungspolitik, Klimaschutz, der Ausbau erneuerbarer Energien, Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz müssen Vorrang vor Konzerninteressen haben. Nicht Profite, sondern Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umweltschutzinteressen müssen bei Nichteinhaltung durch Instrumente wie Strafzölle abgesichert und auch eingeklagt werden können. Handelsabkommen müssen also grundlegend geändert werden. Hier fünf Gründe, warum:

  1. Ziel der neoliberalen Handelsagenda ist der maximale Profit für Konzerne

Von den Proponenten der Handelsabkommen werden mehr Wohlstand und Beschäftigung versprochen. Tatsächlich zielt die neoliberale Handelsagenda auf die Steigerung der Profite für Konzerne ab. Handels- und Investitionsabkommen haben genau aus diesem Grund zu prekärer Arbeit, zu schlechteren Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie zu einer massiven Umweltbelastung geführt.

  1. Gute Arbeit für alle braucht Arbeits- und Sozialstandards

Arbeitsrechte und Sozialstandards – einschließlich des Rechts Gewerkschaften zu bilden und des Rechts auf Kollektivverhandlungen – sind für ein gutes Leben unverzichtbar. Sie ermöglichen höhere durchschnittliche Löhne, verringern Einkommensungleichheit und Arbeitslosigkeit und sind unverzichtbar um z. B. Konzernmacht zu beschränken.

  1. Schutz von Arbeitsrechten statt noch mehr Wettbewerb

In einer globalisierten Marktwirtschaft ist der Schutz der ArbeitnehmerInnen durch internationale Abkommen wie jene der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erforderlich, um einen „Wettlauf nach unten“ beim Arbeits- und Sozialrecht zu verhindern. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass Regierungen ohne internationale Standards unter Druck geraten können, ihre Arbeitsrechte zu schwächen, um Investitionen anzulocken.

  1. Durchsetzbarkeit von Arbeitsrechten statt von Profiten

BefürworterInnen der neoliberalen Handelsagenda behaupten, dass Handelsabkommen hohe Sozial- und Arbeitsstandards für die EU und ihre jeweiligen Partnerländer etabliere.

Die Erfahrungen mit bisherigen Handelsabkommen zeigen: Die Anpassung von Sozial- und Arbeitsrecht nach oben findet in den Partnerländern der EU nicht statt. Der tatsächlich enthaltene Schutz der Beschäftigten ist äußerst schwach. Es gibt auch keine Sanktionsmechanismen oder Strafzahlungen für Verstöße gegen Arbeitsrecht oder bei Umweltzerstörung. Konzerne oder auch Staaten können also die Bestimmungen zu Arbeit und Umwelt in Handelsabkommen getrost ignorieren. Demgegenüber stehen Sonderklagerechte für Konzerne und das Deregulierungsgebot zur Durchsetzung ihrer Profitinteressen.

 

  1. Grundlegende Änderung von Handelsabkommen statt leere Versprechungen

Die EU-Kommission will mit kosmetischen Änderungen bei Arbeits- und Umweltstandards in Handelsabkommen der breiten Kritik und dem Widerstand der Menschen begegnen. Bei genauer Betrachtung entpuppen sich diese als bloße Beruhigungspille für die KritikerInnen. Denn Arbeitsrechtsverletzungen und Umweltzerstörung bleiben weiterhin ohne Konsequenzen. Wir wollen eine grundlegende Änderung der Handelspolitik, die der Einhaltung von ArbeitnehmerInnen-, Menschen- und Umweltrechten Vorrang vor Handels- und Investitionsregeln einräumt. Verstöße gegen ArbeitnehmerInnenrechte müssen mit Sanktionen geahndet werden. Nur so kann eine wirksame Umsetzung und Einhaltung der Standards garantiert werden. Und nur so kann das Ziel gute Arbeit für alle überall erreicht werden.

 

Kämpfen wir gemeinsam für gute Arbeit für alle überall statt für Profite für wenige!