Unser Menschenrecht auf Wasser – Regeln für Konzerne!

Zum internationalen Weltwassertag am 22. März haben wir in Wien am Stephansplatz über den Zusammenhang von Konzernmacht und unserem Menschenrecht auf Wasser informiert! 

Konzernmacht in Form von Sonderklagerechten für Konzerne (ISDS) hat dazu geführt, dass Staaten keine Regeln für die Wasserversorgung mehr festlegen konnten. Im Gegenteil, Unternehmen konnten Staaten verklagen, wenn diese Kriterien für Wasserqualität oder Maximalpreise festlegen wollten. Ein Beispiel für letzteres ist der Estland vs. Tallina Vesi Fall: Dort hat der Konzern Estland auf 90 Millionen Euro Schadenersatz verklagt hat, weil die Regierung leistbares Wasser für die Bevölkerung von Tallin festlegen wollte.

Konzernmacht gefährdet den Zugang zu Wasser aber auch durch Straflosigkeit: 28 Jahre lang verletzte der Ölkonzern Texaco, heute Chevron, bewusst Menschenrechte und zerstörte den ecuadorianischen Amazonas um Kosten zu sparen: 450.000 Hektar kontaminierter Regenwald, 18 Milliarden Tonnen Giftmüll in Flüssen, tausende offene Giftmüllgruben. 30.000 Menschen sind von erhöhten Fehlgeburten und Krebsraten betroffen, die durch verseuchtes Grundwasser verursacht werden. Sie kämpfen seit Jahrzehnten um Gerechtigkeit, doch der Konzern bleibt bislang straflos.

Konzernmacht macht nicht Halt vor den wichtigsten Bausteinen unserer Lebensgrundlage. Deswegen fordern wir das Ende dieser Sonderklagerechte und Straflosigkeit.  Sei auch du dabei!

Wasser schützen: ISDS stoppen!